Buchung-Kunstrasen
Turnverein Freyung 1893 e.V.
Benutzungszeiten für den Kunstrasenplatz des TV Freyung
Kunstrasen Oberfeld Stand 12.08.2025
Preise: (inkl. MwSt)
½ Platz für 90 Minuten 65€
½ Platz für 90 Minuten 30€ von 15.15-16.45 Uhr für Jugendmannschaften
Ganzer Platz 90 Minuten 130€
Spiel 120Minuten 150€
Termine:
Montag – Freitag ( a 90 Minuten):
Training1: 15.15 - 16.45
Training2: 17.00 – 18.30
Training3: 18.45 – 20.15
Training4: 20.30 – 22.00
Samstag & Sonntag ( a 120 Minuten):
Spiel1: 10.30 – 12.30
Spiel2: 12.30 - 14.30
Spiel3: 14.30 – 16.30
Spiel4: 16.30 – 18.30
Spiel5: 18.30 – 20.30
Das Spielfeld ist zum angegebenen Ende zu verlassen. Trainingsaufbauten und
Müll sind bis zu diesem Zeitpunkt zu beseitigen. Die 15 Minuten Pufferzeit
stehen der nachfolgenden Mannschaft zum Aufbau zur Verfügung. Bei
nichteinhalten der Zeiten wird der TV Freyung eine Überziehungsgebühr
verlangen.
Benutzungsordnung für den Kunstrasenplatz des TV 1893 Freyung e.V.
TV Freyung Jahnstraße 12; 94078 Freyung;
Der TV 1893 Freyung e.V. erlässt folgende Benutzungsordnung:
§ 1
Allgemeines und Geltungsbereich
(1) Die Benutzungsordnung gilt für den Kunstrasenplatz Jahnstraße 12, 94078 Freyung des TV
1893 Freyung e.V.
(2) Der Kunstrasenplatz wird der örtlichen Schule, Kindergarten, regionalen Vereinen und
Sportgruppen zur Abhaltung des Spiel- und Trainingsbetriebes auf Antrag zu den in dieser
Benutzungsordnung aufgeführten Bedingungen zur Verfügung gestellt. Ein Rechtsanspruch auf
Zuteilung bestimmter Zeiten besteht nicht (ausgenommen geltende Sondervereinbarung).
§ 2
Zweck der Benutzungsordnung
Die Benutzungsordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit auf dem Kunstrasenplatz.
Die Beachtung der Benutzungsordnung liegt im Interesse aller Benutzer und Gäste.
§ 3
Verbindlichkeit der Benutzungsordnung
(1) Mit dem Betreten des Kunstrasenplatzes erkennen Benutzer und Besucher die
Bestimmungen dieser Benutzungsordnung sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der
Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen als für sich verbindlich an.
(2) Das Betreten und Nutzen des Kunstrasenplatzes ist nur im Rahmen der festgesetzten
Benutzungszeiten laut Belegungsplan bzw. laut Benutzungserlaubnis erlaubt.
(3) Bei Benutzung des Kunstrasenplatzes ist der jeweilige Lehrer, Vereins- oder Übungsleiter für
die Einhaltung der Benutzungsordnung durch Schüler, Vereinsangehörige und sonstige Benutzer
verantwortlich. Sollte die Nutzung von Dritten zu nicht offiziell lt. Belegungsplan eingetragenen
und jedoch während von dem TV 1893 Freyung e.V. freigegebenen Benutzungszeiten erfolgen,
ist eine für die Einhaltung dieser Benutzungsordnung verantwortliche Person zu bestimmen.
§ 4
Belegung
(1) Die Benutzungszeiten werden im Rahmen eines Belegungsplans auf der Homepage des TV
1893 Freyung e.V. für die Nutzergruppen vergeben. Ausnahmen sind in Absprache mit der
Vorstandschaft des TV 1893 Freyung e.V. möglich, soweit freie Zeiten verfügbar sind und die
Witterungsverhältnisse eine verhältnismäßige Benutzung erlauben. Sofern der Platz nicht
bespielbar ist (dies wird durch die Vorstandschaft entschieden), entsteht kein Anspruch auf
Schadenersatz jeglicher Art.
(2) Die Belegungszeiten werden durch die Vorstandschaft des TV 1893 Freyung e.V. koordiniert.
(3) Bei erforderlichen Unterhaltungsarbeiten auf dem Kunstrasenplatz oder sonstigen Gründen
einer Unbespielbarkeit ist eine Benutzung ausgeschlossen. Ob Unbespielbarkeit vorliegt,
entscheidet die Vorstandschaft des TV 1893 Freyung e.V.
(4) Die Freizeitnutzung vereinsangehöriger Personen ist nur während von dem TV 1893 Freyung
e.V. festgelegten Benutzungszeiten zulässig und unterliegt ebenfalls der Bedingungen dieser
Benutzungsordnung.
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§ 5
Platzordnung
(1) Der Kunstrasenplatz mit allen zugehörigen Anlagen und Einrichtungen ist pfleglich zu
behandeln und sauber zu halten.
(2) Das Betreten der inneren Kunstrasenfläche (Fläche innerhalb der äußeren
Spielfeldmarkierung) ist den Spielern, Trainern, Schiedsrichtern und sonstigen für den
Spielbetrieb Verantwortlichen vorbehalten. Zuschauer haben sich ausschließlich auf den
Flächen hinter der äußeren Spielfeldmarkierung aufzuhalten (Zuschauerbereich). Dies gilt
insbesondere auch bei Spielen auf Kleinfeld.
(3) Die Kunstrasenfläche innerhalb der äußeren Spielfeldmarkierung ist nur mit dem dafür
geeigneten Schuhwerk zu betreten (Nocken- oder Noppenschuhe). Schuhwerk mit
Schraubstollen, Spikes und Fußballhallenschuhen ist verboten. Es darf nicht mit
verschmutztem Schuhwerk trainiert oder gespielt werden. Das Schuhwerk ist generell -
besonders bei schlechter Witterung - vor dem Betreten von Sand und Erdresten zu reinigen.
Dies gilt auch nach kurzfristigem Verlassen der Kunstrasenfläche, z.B. zum Ball holen.
(4) Beim Betreten der Kunstrasenfläche ist auch von den Zuschauern ebenfalls auf ein nicht
verschmutztes Schuhwerk zu achten.
(5) Auf der Kunstrasenfläche (im umzäunten Bereich) ist strengstens verboten:
▪ Rauchen und Snusen
▪ Mitnahme von Hunden und anderen Tieren,
▪ Befahren mit und Abstellen von Fahrrädern, sonstigen Fahrzeugen, sportfremden
Gerätschaften etc.,
▪ das Abstellen scharfkantiger Gegenstände (z.B. Biergarnituren o.ä.) und Sportgeräte
(Stangen mit Spitzen, Dummygegenspieler mit Erdspiess)
▪ offenes Feuer (z.B. Grill) und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, auch in der
Umgebung des Kunstrasenplatzes,
▪ Wurfsportarten (Speerwerfen, Diskuswerfen, Hammerwerfen etc.) und
▪ das Besteigen und Überklettern der Ballfanggitter, Toren und sonstigen Gegenständen.
(6) Nach jeder Benutzung vom Kunstrasenplatz, insbesondere auch nach Spielen unter
Zuschauerbeteiligung, sind die zurückgelassenen Abfälle aller Art vom Benutzer zu entfernen.
Bei Zuwiderhandlung kann dem Benutzer die Reinigungsarbeit in Rechnung gestellt werden.
(7) Bei der Nutzung der Umkleidekabinen ist auf Sauberkeit zu achten. Die Umkleidekabinen
sind 45 Minuten nach Ende der Trainings- oder Spieleinheit zu räumen.
(8) Sollten die Umkleidekabinen nach einer Trainings- oder Spieleinheit stark verschmutzt
vorgefunden werden, behält sich der TV 1893 Freyung e.V. vor, die Kosten der Reinigung
zusätzlich in Rechnung zu stellen.
(9) Bewegliche Tore sind nach dem Training sofort auf die, außerhalb des Spielfeldes
vorgesehenen Plätze, zu stellen. Die Tore dürfen auf dem Spielfeld nicht verschoben werden.
Sie dürfen nur getragen bzw. bei den Toren mit Rollen auf den Rollen verstellt werden.
§ 6
Hausrecht
(1) Das Hausrecht steht dem TV 1893 Freyung e.V. zu. Es wird grundsätzlich durch den Platzwart
und die Vorstandschaft des TV Freyung ausgeübt. Bei Abwesenheit des Platzwartes oder der
Vorstandschaft ist das Hausrecht dem jeweiligen Übungsleiter oder Veranstaltungsleiter zur
Ausübung übertragen. Der Übungs- und Veranstaltungsleiter hat den Anordnungen des
Platzwartes oder der Vorstandschaft Folge zu leisten. Entsprechendes gilt für die Benutzung
durch Schulen.
(2) Den Anweisungen der Platzwarte bzw. der Vorstandschaft und Verantwortlichen im Sinne
des Abs. 1 sind Folge zu leisten. Sie sind berechtigt, Personen, die gegen Vorschriften dieser
Benutzungsordnung verstoßen, aus der Sportanlage zu verweisen.
(3) Bei Verstößen gegen die Benutzungsordnung kann die Benutzung auf Zeit oder auf Dauer
untersagt werden.
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§ 7
Haftung
(1) Der TV 1893 Freyung e.V. überlässt den Kunstrasenplatz zur Benutzung in dem Zustand, in
dem er sich befindet, auf eigene Verantwortung und Gefahr des Benutzers. Der Benutzer ist
verpflichtet, jeweils vor der Benutzung die ordnungsgemäße Beschaffenheit und
Verkehrssicherheit für den gewollten Zweck durch seine Beauftragten zu prüfen. Sie müssen
sicherstellen, dass schadhafte Geräte oder Anlagen nicht benutzt werden. Mängel sind
unverzüglich dem Platzwart oder Vorstandschaft dem TV 1893 Freyung e.V. anzuzeigen. Wenn
keine Mängelrüge erfolgt, gelten die überlassenen Anlagen, Einrichtungen und Geräte als
ordnungsgemäß übergeben.
(2) Die Benutzer haften für alle Schäden, die dem TV 1893 Freyung e.V. an der überlassenen
Einrichtung, Geräten und Zugangswegen durch die Nutzung entstehen. Dies gilt auch für
Schäden, die einzelne Vereinsmitglieder des Benutzers oder Besucher verursachen, soweit die
Schäden nicht durch das vorsätzliche, durch den Benutzer nicht zu verhindernde Handeln von
Einzelpersonen verursacht wurden. Letztere haften daneben ebenfalls für die Schäden
gesamtschuldnerisch.
(3) Die Benutzung des Kunstrasenplatzes, einschließlich der Umkleide- und Duschkabinen –
und soweit vorhanden, auch von Geräten - erfolgt auf eigene Gefahr.
(4) Der TV 1893 Freyung e.V. haftet für sämtliche Ansprüche nur, soweit er einen Schaden
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Jede weitere Haftung, insbesondere für
abhanden gekommene oder verloren gegangene Gegenstände, ist ausgeschlossen.
§ 8
Benutzungsentgelt
(1) Das Benutzungsentgelt wird in der Preisunterlage Kunstrasen-TV Freyung geregelt.
(2) Das Benutzungsentgelt entsteht mit Aufnahme in den Belegungsplan und schriftlicher
Bestätigung. Bei Nichtnutzung ohne rechtzeitige Absage, spätestens 14 Tage vor der
beantragten Benutzung, wird das volle Benutzungsentgelt in Rechnung gestellt, es sei denn, der
Kunstrasenplatz kann anderweitig gegen entsprechendes Benutzungsentgelt vergeben werden.
(3) Zahlungspflichtig sind grundsätzlich die jeweiligen Benutzer des Kunstrasenplatzes, oder
diejenige Person, die die Benutzung beantragt hat. Mehrere Zahlungspflichtige haften als
Gesamtschuldner.
(4) Für die Buchung wird quartalsweise eine Rechnung erstellt.
(5) Der Verkauf von Speisen und Getränken durch den Benutzer ist vorab beim TV Freyung
anzumelden. Die Ausgabe von kostenloser Verpflegung ist ebenfalls anzumelden. Ob ein Entgelt
dafür anfällt wird individuell geregelt. Durchführung ohne vorherige Anmeldung wird mit
Zusatzkosten für den Benutzer geahndet.
§ 9
Inkrafttreten
Freyung, den 18.08.2025
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Loizenbauer Simon (1. Vorstand TV 1893 Freyung e.V.)
Terminanfrage
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z.B. ab Di 10.02.2026 jeweils Di und Do um 18.45Uhr einen halben Platz Letztes Training am Do. 6.3.2026.
Spiele am Sa. 21.2.14.30 & Sa. 28.2.26 14:30Uhr.